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Tarife im Ausseerland

Nächtigungs- abgaben

Im Steiermärkischen Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz sowie im Kurabgabegesetz ist die Kur- & Nächtigungsabgabe geregelt. Die Nächtigungsabgabe ist in allen steirischen Gemeinden pro Nacht und Person ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zu entrichten.
Die Kurabgabe wird zusätzlich in jenen Gemeinden eingehoben, die als Kurorte ausgewiesen sind.
Nachfolgend findest du die derzeitigen Tarife der Kur- und Nächtigungsabgabe im Ausseerland Salzkammergut:
 

Altaussee

Ortsbezogene Abgaben:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,50
Kurabgabe pro Nacht/Person: Euro 1,00 

Ausnahme Campingplätze:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,00 
Kurabgabe pro Nacht/Person: Euro 1,00

Ausnahme Schutzhütten:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 1,50 
keine Kurabgabe

 

BAD AUSSEE


Ortsbezogene Abgaben:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,50
Kurabgabe pro Nacht/Person: Euro 1,00

Ausnahme Campingplätze:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,00
Kurabgabe pro Nacht/Person: Euro 1,00

Ausnahme AMEOS Privatklinikum:
Kurabgabe pro Nacht/Person: Euro 1,00
keine Nächtigungsabgabe

Ausnahme AMEOS Klinikum für Psychosomatische Erkrankungen:
Kurabgabe pro Nacht/Person: Euro 0,80
keine Nächtigungsabgabe

Ausnahme Rehazentrum der Pensionsversicherungsanstalt:
Kurabgabe pro Nacht/Person: Euro 0,80
keine Nächtigungsabgabe

 

GRUNDLSEE

Ortsbezogene Abgaben:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,50
Kurabgabe pro Nacht/Person: Euro 1,00

Ausnahme Campingplätze:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,00
Kurabgabe pro Nacht/Person: Euro 1,00

Ausnahme Schutzhütten:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 1,50
Kurabgabe pro Nacht/Person: Euro 1,00

 

BAD MITTERNDORF

Ortsbezogene Abgaben:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,50 
Kurabgabe pro Nacht/Person: Euro 1,00 

Ausnahme Campingplätze:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,00
Kurabgabe pro Nacht/Person: Euro 1,00

 

PICHL-KAINISCH


Ortsbezogene Abgaben:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,50
Kanal pro Nacht/Person: Euro 0,63
keine Kurabgabe

 

TAUPLITZ


Ortsbezogene Abgaben:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,50
keine Kurabgabe

Ausnahme Campingplätze:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person: Euro 2,00
keine Kurabgabe

Ausnahme Schutzhütten:
Nächtigungsabgabe pro Nacht/Person in Schutzhütten: Euro 1,50
keine Kurabgabe

 

Stand: April 2025

Mit 1. November 2022 tritt eine Änderung des Steiermärkischen Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetzes und des Steiermärkischen Tourismusgesetzes in Kraft; siehe Stmk. LGBl. Nr. 46/2022 vom 28. Juni 2022.

76. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Oktober 2022 über die Festsetzung der Höhe der Kurabgabe (Landes-Kurabgabeverordnung 2022)